Für jedes Bundesland
Baden-WürttembergBodenwertmodell: Grundstücksfläche und Bodenrichtwert bestimmen den Grundsteuerwert.BayernFlächenmodell: Grundstücks- und Gebäudeflächen werden unabhängig vom Immobilienwert berechnet.BerlinBerlin verwendet das wertabhängige Bundesmodell.BrandenburgBrandenburg verwendet das wertabhängige Bundesmodell.BremenBremen verwendet das wertabhängige Bundesmodell.HamburgHamburg nutzt ein Wohnlagemodell. Die Rohberechnung folgt in Version 1.1.HessenHessen nutzt das Flächen-Faktor-Verfahren. Die Rohberechnung folgt in Version 1.1.Mecklenburg-VorpommernMecklenburg-Vorpommern verwendet das wertabhängige Bundesmodell.NiedersachsenNiedersachsen nutzt das Flächen-Lage-Modell. Die Rohberechnung folgt in Version 1.1.Nordrhein-WestfalenNordrhein-Westfalen verwendet das wertabhängige Bundesmodell.Rheinland-PfalzRheinland-Pfalz weicht mit reduzierten Wohn-Messzahlen vom Bundesmodell ab. Bitte den Messbetrag aus dem Bescheid nutzen (Modus A).SaarlandDas Saarland nutzt eine abweichende Messzahl. Verwenden Sie derzeit den Messbetrag aus dem Bescheid.SachsenSachsen nutzt ein modifiziertes Bundesmodell mit eigenen Messzahlen.Sachsen-AnhaltSachsen-Anhalt verwendet das wertabhängige Bundesmodell.Schleswig-HolsteinSchleswig-Holstein verwendet das wertabhängige Bundesmodell.ThüringenThüringen nutzt das Bundesmodell (0,31 Promille). Die reduzierte Wohn-Messzahl (0,23 Promille) gilt erst ab 2027.
Häufige Fragen
Wie lautet die Grundsteuer-Formel?
Grundsteuermessbetrag × Hebesatz ÷ 100 ergibt die jährliche Grundsteuer.
Wo finde ich den Grundsteuermessbetrag?
Er steht im Grundsteuermessbescheid beziehungsweise in den Unterlagen des Finanzamts.
Warum unterscheiden sich Gemeinden?
Jede Gemeinde legt ihren Hebesatz fest. Deshalb kann derselbe Messbetrag zu einer anderen Steuer führen.
Gilt der Rechner in allen Bundesländern?
Der Bescheid-Modus gilt modellübergreifend. Rohformeln für Hamburg, Hessen und Niedersachsen folgen in Version 1.1.