Grundsteuer 2025: So funktioniert die Reform
Seit 2025 beruht die Grundsteuer auf neu festgestellten Werten. Der Zahlbetrag folgt weiterhin der Kette: Grundsteuerwert beziehungsweise Flächenbasis → Messbetrag → kommunaler Hebesatz.
Drei Modellfamilien
Wertabhängige Modelle
Das Bundesmodell und seine Abwandlungen nutzen einen Grundsteuerwert und eine Steuermesszahl.
Flächenmodelle
Bayern rechnet wertunabhängig mit Grundstücks- und Gebäudeflächen. Hamburg, Hessen und Niedersachsen verwenden eigene Varianten.
Bodenwertmodell
Baden-Württemberg stellt Grundstücksfläche und Bodenrichtwert in den Mittelpunkt.
Alle 16 Bundesländer
- Grundsteuer in Baden-Württemberg — Bodenwertmodell: Grundstücksfläche und Bodenrichtwert bestimmen den Grundsteuerwert.
- Grundsteuer in Bayern — Flächenmodell: Grundstücks- und Gebäudeflächen werden unabhängig vom Immobilienwert berechnet.
- Grundsteuer in Berlin — Berlin verwendet das wertabhängige Bundesmodell.
- Grundsteuer in Brandenburg — Brandenburg verwendet das wertabhängige Bundesmodell.
- Grundsteuer in Bremen — Bremen verwendet das wertabhängige Bundesmodell.
- Grundsteuer in Hamburg — Hamburg nutzt ein Wohnlagemodell. Die Rohberechnung folgt in Version 1.1.
- Grundsteuer in Hessen — Hessen nutzt das Flächen-Faktor-Verfahren. Die Rohberechnung folgt in Version 1.1.
- Grundsteuer in Mecklenburg-Vorpommern — Mecklenburg-Vorpommern verwendet das wertabhängige Bundesmodell.
- Grundsteuer in Niedersachsen — Niedersachsen nutzt das Flächen-Lage-Modell. Die Rohberechnung folgt in Version 1.1.
- Grundsteuer in Nordrhein-Westfalen — Nordrhein-Westfalen verwendet das wertabhängige Bundesmodell.
- Grundsteuer in Rheinland-Pfalz — Rheinland-Pfalz weicht mit reduzierten Wohn-Messzahlen vom Bundesmodell ab. Bitte den Messbetrag aus dem Bescheid nutzen (Modus A).
- Grundsteuer in Saarland — Das Saarland nutzt eine abweichende Messzahl. Verwenden Sie derzeit den Messbetrag aus dem Bescheid.
- Grundsteuer in Sachsen — Sachsen nutzt ein modifiziertes Bundesmodell mit eigenen Messzahlen.
- Grundsteuer in Sachsen-Anhalt — Sachsen-Anhalt verwendet das wertabhängige Bundesmodell.
- Grundsteuer in Schleswig-Holstein — Schleswig-Holstein verwendet das wertabhängige Bundesmodell.
- Grundsteuer in Thüringen — Thüringen nutzt das Bundesmodell (0,31 Promille). Die reduzierte Wohn-Messzahl (0,23 Promille) gilt erst ab 2027.